Planungs- & Baustellen-koordination
Zum Schutz der auf Baustellen beschäftigen Arbeitnehmer sind Bauherren dazu verpflichtet, Planungs- und Baustellenkoordinatoren zu beauftragen. Wir kümmern uns um die Grundsätze der Verhütung von Gefahren für Sicherheit und Gesundheit für den laufenden Baubetrieb, als auch die spätere Betreuung des Objektes entsprechend den Vorgaben des Baukoordinationsgesetztes. In der Vorbereitungs- wie in der Ausführungsphase.
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Planungskoordination
Die Planungskoordination umfasst die Abstimmung zwischen Fachplanern und Auftraggebern, die Sicherstellung der termingerechten und kompatiblen Erstellung aller Pläne sowie die Integration technischer, rechtlicher und ästhetischer Vorgaben. So wird eine optimale Grundlage für Ihr Bauprojekt gewährleistet.
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Baustellenkoordination
Zur Baustellenkoordination gehören die zeitliche und logistische Abstimmung der Gewerke, die Sicherstellung der Einhaltung von Bauzeitenplänen und Materiallieferungen, die Überwachung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften sowie die Kommunikation und das Konfliktmanagement zwischen allen Beteiligten vor Ort.
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